Prüfungstermine
In Rheinland-Pfalz wird landeseinheitlich viermal im Jahr eine Fischerprüfung bei den unteren Fischereibehörden durchgeführt.
In Absprache mit dem Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten werden im Raum Trier ab dem Jahr 2022 die Prüfungen an folgenden Terminen bei den nachstehenden Kreisverwaltungen durchgeführt:
Prüfungstermine im Raum Trier
- Erster Freitag im März: Kreisverwaltung Bitburg-Prüm
- Erster Freitag im Juni: Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun
- Erster Freitag im September: Kreisverwaltung Trier-Saarburg oder Stadt Trier
- Erster Freitag im Dezember: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Anmeldung zur Fischerprüfung
Die Zulassung zur Fischerprüfung ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich bei der Behörde zu beantragen, in der die antragstellende Person ihren Hauptwohnsitz hat.
Die untere Fischereibehörde leitet die Unterlagen an die Fischereibehörde weiter, welche die entsprechende Prüfung durchführt.
Voraussetzung für die Zulassung
Zur Prüfung zugelassen werden kann, wer am Tag der Prüfung das 13. Lebensjahr vollendet hat.
Prüfungsgebühren
Zum 1. Oktober 2024 sind Änderungen im Landesgebührenverzeichnis Fischerei in Kraft getreten. Diese Änderung beinhaltet eine Anpassung der Gebühren für die Fischerprüfung.
Bei Vorlage eines Nachweises für Schüler:innen, Auszubildende, Studierende, Ableistende eines Jugendfreiwilligendienstes, Menschen mit Behinderungen sowie Empfänger:innen von Leistungen nach dem Zweiten, Dritten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beträgt die Gebühr 40,00 Euro.
Solltest Du zu einer dieser Gruppen gehören, lege bitte einen entsprechenden Nachweis vor, zum Beispiel Schülerausweis, Behindertenausweis oder einen Leistungsbescheid.
In allen übrigen Fällen beträgt die Gebühr 50,00 Euro.
Informationen der Kreisverwaltungen
Über die folgenden Seiten der Kreisverwaltungen kannst Du weitere Informationen nachlesen. Dort findest Du in der Regel auch Hinweise zu benötigten Unterlagen sowie die Anträge zur Prüfung.